Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

  1. FRAlocation e.K. bietet Relocation Management Dienstleistungen an. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von FRAlocation e.K. zur Verfügung gestellten Beratungen und Dienstleistungen. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers gelten für die Dienstleistungen von FRAlocation e.K.  nur dann, wenn FRAlocation e.K. ihrer Geltung vorher ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

  1. Alle Angebote von FRAlocation sind unverbindlich.
  2. Ein Vertrag kommt entweder mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber (per Post, Fax oder E-Mail) oder mit der unmittelbaren Auftragsausführung durch FRAlocation e.K. zustande.

§ 3 Leistungsumfang

  1. Die vertraglichen Pflichten von FRAlocation e.K. werden durch das entsprechende schriftliche Angebot der FRAlocation e.K., den darin enthaltenen Preisen und der entsprechenden schriftlichen Auftragsbestätigung des Auftraggebers bestimmt.
  2. Eine Vertretung des Auftraggebers oder des Dienstleistungsempfängers durch FRAlocation e.K. bei Rechtsgeschäften, die rechtliche Verpflichtungen, insbesondere Zahlungs- oder Haftungsverbindlichkeiten des Auftraggebers oder des Dienstleistungsempfängers beinhalten, schließt FRAlocation e.K. aus, sofern zwischen den Parteien keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
  3. FRAlocation e.K. ist berechtigt, ihre Dienstleistungen für den Auftraggeber auch durch Dritte ausführen zu lassen, sofern zwischen den Parteien keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
  4. FRAlocation e.K. schuldet zu keiner Zeit der Vertragsdauer einen Erfolg.

§ 4 Pflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, FRAlocation e.K. alle zur Auftragserfüllung notwendigen Unterlagen, Dokumente und Informationen auf eigene Kosten rechtzeitig und vollständig der FRAlocation e.K. zur Verfügung stellt.
  2. FRAlocation e.K. haftet nicht für Versäumnisse und Folgen, die auf das Fehlen von notwendigen und vom Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen und Informationen sowie durch nicht eingehaltene Termine des Auftraggebers oder des Dienstleistungsempfängers zurückzuführen sind.
  3. Alle dem Auftraggeber von FRAlocation e.K. zur Verfügung gestellten Unterlagen, Daten und Informationen dienen ausschließlich zur Verwendung interner Zwecke. Eine Weiterleitung an Dritte ist nur nach vorheriger schriftlicher Einwilligung von FRAlocation e.K. gestattet.

§ 5 Preise

  1. Die Preise sind ab Angebotsdatum für 30 Kalendertage gültig und beinhalten keine USt., sonstige Steuern, Fahrt- und Übernachtungskosten, behördliche Gebühren, Übersetzungskosten, Speditionskosten, Gebühren des Immobilienmaklers, Mietzinszahlungen etc., sofern zwischen dem Auftraggeber und FRAlocation e.K. keine abweichende Vereinbarung schriftlich getroffen wurde. Verauslagte Kosten Dritter werden gegen Beleg mit einer Handling Fee in Höhe von 5% in Rechnung gestellt.
  2. Für Serviceleistungen, die auf Wunsch an einem arbeitsfreien Tag erbracht werden, wird ein Kosten-Aufschlag von 50% berechnet.
  3. Sonstige Lieferungen und Leistungen, die bei Vertragsschluss noch nicht vereinbart waren oder für die zum Zeitpunkt ihrer Bestellung noch kein Preis vereinbart wurde, werden zu den am Tage der Erbringung gültigen Dienstleistungspreisen berechnet.
  4. Sofern FRAlocation e.K. Änderungswünsche des Auftraggebers berücksichtigt, werden die hierdurch entstehenden Mehrkosten dem Auftraggeber bekannt gegeben, in Rechnung gestellt und vom Auftraggeber getragen.

§ 6 Zahlungsbedingungen

  1. Die Vergütung der Dienstleistungen von FRAlocation e.K. erfolgt auf der Grundlage des jeweiligen Auftrages.
  2. Alle in Rechnung gestellten Serviceleistungen und Auslagen sind 14 Kalendertage nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig und zu zahlen, wenn nicht anders schriftlich vereinbart. Die Zahlung muss insoweit in voller Höhe des Rechnungsbetrages bei FRAlocation e.K. eingehen. Landesspezifische Gebühren und Steuern, z.B. Quellensteuer trägt der Auftraggeber. Im Falle einer verspäteten Zahlung behält sich FRAlocation e.K.  vor, Verzugszinsen in Höhe der jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen geltend zu machen. Hiervon unberührt bleibt die Geltendmachung eines mit der verspäteten Zahlung verbundenen darüber hinausgehenden Schadens.
  3. Der Vergütungsanspruch von FRAlocation e.K. besteht unabhängig von Ansprüchen Dritter, die gegenüber dem Auftraggeber und/oder dem Dienstleistungsempfänger, insbesondere infolge deren eigenmächtigen Maßnahmen, entstehen.
  4. FRAlocation e.K. behält sich vor, eine Anzahlung in angemessener Höhe vor Auftragsausführung zu verlangen sowie Zwischen- und Vorschussrechnungen zu erstellen.
  5. Im Falle einer unbegründeten Kündigung nach Vertragsabschluss, trägt der Auftraggeber jegliche anfallende Stornokosten.
  6. Wenn bei dem Auftraggeber kein ordnungsgemäßer Geschäftsbetrieb mehr gegeben ist, insbesondere bei ihm gepfändet wird, ein Scheck- oder Wechselprotest stattfindet oder Zahlungsstockung oder gar Zahlungseinstellung eintritt oder von ihm ein gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichsverfahren oder ein ihn betreffendes Verfahren nach der Insolvenzordnung beantragt wird, ist FRAlocation e.K. berechtigt, alle entsprechenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen, auch wenn FRAlocation e.K. Wechsel oder Schecks angenommen hat. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber mit seinen Zahlungen an FRAlocation e.K. in Verzug gerät oder andere Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit zweifelhaft erscheinen lassen. Außerdem ist FRAlocation e.K. in einem solchen Fall berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

§ 7 Stornierungsregelung

  1. Die Stornierung von Serviceleistungen muss jeweils schriftlich, per Post, Fax oder E-Mail erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Stornierung des Auftraggebers per Post, Fax oder E-Mail ist das Eingangsdatum der Rücktrittserklärung bei FRAlocation e.K. maßgeblich.
  2. Bei Stornierung beauftragter Dienstleistungen werden die effektiv angefallenen Stunden, zuzüglich eines Bearbeitungszuschlages in Höhe von 15% und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet. Der Bearbeitungszuschlag beträgt jedoch mindestens 75,- Euro.

§ 8 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

  1. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die von ihm hierzu behaupteten Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von FRAlocation e.K. ausdrücklich anerkannt worden sind.

§ 9 Haftung

  1. FRAlocation e.K. haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haftet FRAlocation e.K. bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.
  2. Im Übrigen gilt folgende beschränkte Haftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet FRAlocation e.K. nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  3. FRAlocation e.K. haftet nicht für Schäden, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs von Dritten, die nicht Erfüllungsgehilfen von FRAlocation e.K.  sind, verursacht werden sowie für Informationen und Daten, die auf Angaben Dritter beruhen.
  4. FRAlocation e.K. haftet ebenso nicht für Übersetzungen, die auf Wunsch des Auftraggebers von FRAlocation e.K. vorgenommen oder auftragsgemäß externen Fachübersetzern übertragen werden.

§ 10 Höhere Gewalt

  1. Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse befreien die Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich der betroffene Vertragspartner in Verzug befindet. Die Vertragspartner sind verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.

§ 11 Vertragslaufzeit, Kündigung

  1. Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Vertragszeitraum.
  2. Unbeschadet einer etwaig gesetzlich bestehenden oder vertraglich vereinbarten ordentlichen Kündigungsfrist sind beide Parteien jeweils berechtigt den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn eine der Parteien gegen wesentliche Pflichten des Vertrages verstößt und hierdurch unter Berücksichtigung aller Umstände, eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar ist.

§ 12 Vertraulichkeit und Datenschutz 

  1. FRAlocation e.K. wird personenbezogene Daten nur für die vom Auftraggeber erteilten Aufträge und Projekte zweck- und weisungsgebunden erheben, verarbeiten und nutzen. Eine zweckgebundene Weiterleitung der personenbezogenen Daten an Dritte ist nur nach vorheriger schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers und Dienstleistungsempfängers möglich.
  2. Personenbezogene Daten sind nur den beteiligten Mitarbeitern von FRAlocation e.K.  und dem beauftragten Dienstleister, soweit für die Auftragsabwicklung notwendig, zugänglich.
  3. Alle Mitarbeiter von FRAlocation e.K.   sowie die von uns beauftragten Dienstleister sind zur Verschwiegenheit und zur Einhaltung der Bestimmungen des Bundesschutzgesetzes verpflichtet.
  4. Nach Abschluss der erteilten Aufträge und Projekte werden personenbezogene Daten gelöscht, sofern keine andere Vereinbarung mit dem Auftraggeber und Dienstleistungsempfänger erfolgt.

§ 13 FRAlocation-Cloud

  1. FRAlocation e.K. ermöglicht dem Auftraggeber  Zugang zur FRAlocation-Cloud zwecks Datenschutz der personenbezogenen Daten bezüglich der Mitarbeiter des Auftraggebers, die von FRAlocation e.K. im Auftrag des Auftraggebers betreut werden.
  2. Die FRAlocation-Cloud wird auf einem an das World Wide Web (www) angebundenen Internet-Server zur Nutzung im Online-Zugriff bereitgestellt. Leistungsort ist der Standort des Internet-Servers in Frankfurt am Main. Übergabepunkt für die Leistungen von FRAlocation e.K. an den Nutzer ist die Schnittstelle zwischen dem internen Betriebsnetz von FRAlocation e.K. in Frankfurt am Main und dem öffentlichem Datennetz (Internet).
  3. Der Nutzer ist zur Geheimhaltung der Zugangsberechtigung/Passwörter verpflichtet. Weiterhin ist er verpflichtet, die notwendigen Schutzvorkehrungen zu treffen, um die Kenntnisnahme Unbefugter von Zugangsberechtigung und Passwort zu verhindern, insbesondere durch regelmäßige Änderung des Passworts. Hat der Nutzer den Verdacht oder Anhaltspunkte dafür, dass Zugangsdaten Unbefugten zugänglich geworden sind oder von Unbefugten verwendet werden, ist er verpflichtet, FRAlocation e.K. unverzüglich zu informieren, damit der betroffene Nutzer-Account gesperrt wird.
  4. FRAlocation e.K. wird nutzerbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzvorschriften und in dem Umfang erheben, speichern und verarbeiten, wie es die ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrags erfordert.

§ 14 Gerichtsstand

  1. Sofern es sich bei den Vertragsparteien um Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder um öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, vereinbaren die Parteien für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis den Gerichtsstand von FRAlocation e.K.in Frankfurt am Main als zuständigen Gerichtsort.
  2. FRAlocation e.K.ist auch berechtigt, vor einem Gericht zu klagen, welches für den Sitz oder eine Niederlassung des Auftraggebers zuständig ist.
  3. Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder hat er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt oder ist zum Zeitpunkt der Klageerhebung der Wohnsitz des Auftraggebers oder sein gewöhnlicher Aufenthalt nicht bekannt gilt ebenfalls  der Gerichtsstand von FRAlocation e.K.
  4. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG – UN Kaufrecht) ist ausgeschlossen.

§ 15 Schlussbestimmungen

  1. Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen zum Vertrag bedürfen der Schriftform und insoweit der schriftlichen Zustimmung beider Vertragsparteien. Mündliche Nebenabreden sind ausgeschlossen.
  2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages oder seiner Bestandteile, berührt die Rechtmäßigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragspartner sind verpflichtet, nach Treu und Glauben und insoweit unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck des Vertrages und den  beiderseitigen Interessen, eine wirksame Regelung zu finden und  hierdurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes herbeigeführt wird. Dies gilt auch, sofern eine regelungsbedürftige Vertragslücke offenbar wird.